Hauptmerkmale des Kontingentierungssystems der GWDG

Die GWDG bietet den Instituten der Universität Göttingen und den Max-Planck-Instituten Dienstleistungen an, die in dem Katalog " Rechner, Netze, Spezialisten - Leistungsangebot der GWDG" beschrieben sind. Zu den Dienstleistungen gehören sowohl maschinelle Leistungen, wie Prozessorzeit auf Rechenanlagen, als auch personelle Dienste, wie Beratung zu Themen der Datenverarbeitung. Welche Dienstleistung genutzt wird und wie lange, entscheidet der Anwender aus einem Institut selbst. Die Bewirtschaftung der angebotenen Dienstleistungen geschieht bei der GWDG im Wesentlichen auf folgende Weise:

Bewertung der Dienstleistungen

1. Alle Dienstleistungen werden in so genannten Arbeitseinheiten (AE) bewertet ( Bewertungsliste), zum Beispiel:

Beratung zu Betriebssystemen:4 AE pro Stunde

Installation von TCP/IP-Software: 12 AE pro Auftrag

Prozessorzeit: 0,007 AE pro Minute

2. Die Bewertungen orientieren sich im Allgemeinen an den Kosten, in Ausnahmefällen an strategischen Zielen der GWDG. Zum Beispiel liegen die Bewertungen für Kurse der GWDG unter den Kosten, um den Benutzern den Erwerb eigener Sachkenntnis zu erleichtern.

Abrechnung der Dienstleistungen

3. Für jeden Anwender führt die GWDG ein Konto, auf dem seine Nutzung der Dienstleistungen verbucht und in Arbeitseinheiten abgerechnet wird.

Kontingentierungsverfahren

4. Alle Institute erhalten begrenzte Mengen an Arbeitseinheiten (Kontingente) zugeteilt, nach deren Ausnutzung in der Regel keine weitere Dienstleistung der GWDG in Anspruch genommen werden kann.

5. Die Zuteilung der Kontingente erfolgt für alle Institute gleichzeitig jeweils zu Beginn eines Jahres

6. Die Institute sind für die Weiterverteilung der Kontingente an die Anwender selber verantwortlich.

Bemessung der Kontingente

7. Die Universität Göttingen und die Max-Planck-Gesellschaft erhalten insgesamt gleiche Anteile der verfügbaren Arbeitseinheiten.

8. Innerhalb der Universität Göttingen und innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft werden die jeweiligen Kontingente für die einzelnen Institute nach der Anzahl der Beschäftigten sowie nach dem Verbrauch im vergangenen Jahr bemessen..

9. Institute, deren Bedarf in einem Jahr das zugeteilte Kontingent überschreitet, können einen fachlich begründeten Antrag auf Zuteilung weiterer Arbeitseinheiten aus einer Dispositionsreserve der Nutzervertretung richten.